Im März lud LEADER-Koordinatorin Agnes Stiglmaier zu einer LAG-Besprechung nach Mindelstetten ein. Vertreter der LAGs der Region Oberbayern Nord sowie Mitarbeiter des Fachzentrums für Diversifizierung und Strukturentwicklung am AELF Ingolstadt (= Bewilligungsstelle) fanden zusammen, um sich über aktuelle Gegebenheiten auszutauschen.
Hauptbestandteil der Besprechung waren die Änderungen der LEADER-Förderrichtlinie, die zum 1. April 2019 in Kraft getreten sind. Es handelt sich dabei um folgende Punkte:
- Der vorzeitige Maßnahmenbeginn führt nicht mehr zum vollständigen Verlust der Förderung; lediglich die vorher angefallenen Kosten bzw. Einzelmaßnahmen können nicht mehr gefördert werden und müssen ggf. sanktioniert werden.
- Neu hinzutretende Deckungsmittel werden nicht mehr anteilig von der Förderung abgezogen.
- Der Grenzwert, ab dem eine Markterkundung erforderlich ist, wird von bisher 2.500 € auf 10.000 € angehoben. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Antragsteller. Das Vergaberecht ist von einschlägigen Antragstellern weiterhin einzuhalten, es wird aber erst ab 10.000 € geprüft.
- Die Bagatellgrenze, ab der ein Rückforderungsbescheid erstellt werden muss, wird von bisher 100 € auf 250 € angehoben.
- Die Bagatellgrenze, ab der eine Absicherung von Rückforderungsansprüchen zu prüfen ist, wurde von 20.000 € auf 100.000 € erhöht.
Die aufgeführten Vereinfachungen gelten nach In-Kraft-Treten der Änderungsbekanntmachung zur LEADER-Richtlinie ab dem 01.04.2019 bis zum 31.12.2023, rückwirkend auch für alle noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen.
Zum Abschluss der Besprechung wurde das LEADER-Projekt der Nachbarregion Altmühl-Jura "Begegnungsstätte mit Kreuzweg am Anna-Schäffer-Haus" besichtigt (siehe Fotos).