Beim 5. Bayerischen LEADER-Forum am 24. Februar 2021, das in digitaler Form stattfand, gab es für LAGs, LEADER-Koordinatoren und Bewilligungsstellen zahlreiche Informationen zur Übergangsphase und zur neuen LEADER-Förderperiode.
Die aktuell laufende Förderperiode wurde nun offiziell um ein weiteres Jahr bis 31.12.2022 verlängert. Für die Übergangsjahre 2021 und 2022 wird bereits „neues Geld“ seitens der EU zur Verfügung gestellt, die Abwicklung von Projekten erfolgt jedoch noch nach den bestehenden Richtlinien. Für die neue Förderperiode soll dann eine entsprechend kürzere Laufzeit von etwa vier Jahren (2023-2027) gelten.
Der Appell ist eindeutig: Mit „Volldampf“ sollen in den kommenden zwei Jahren Projekte vorangetrieben werden – ca. 41 Mio. Euro stehen dafür voraussichtlich zur Verfügung. Projektideen können daher jederzeit sehr gerne bei der LAG-Geschäftsstelle vorgebracht werden.
Der erste Schritt in Richtung neue Förderperiode ist nun die Abgabe einer Interessensbekundung bis Ende Mai. Diese bildet die Voraussetzung, um sich erneut als LAG bewerben zu können. Die Vorstandschaft der LAG Altmühl-Donau hat sich einstimmig für die Abgabe der Interessensbekundung ausgesprochen.
Parallel zur Abwicklung von Projekten sollen in 2021 zudem die Evaluierung und die Erstellung bzw. Fortschreibung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) in Angriff genommen werden. Letztere soll dann Mitte 2022 zur Bewerbung eingereicht werden. Ziel ist es, laut Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, am 01.01.2023 in die neue Förderperiode zu starten.